Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschalen bald wieder möglich?

Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs aus den Reisekostenpauschalen kommt jetzt in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof auf den Prüfstand.

Bis zum 31. März 1999 konn­ten Unter­neh­mer Vor­steu­er­ab­zug auf die Rei­se­kos­ten­pau­scha­len gel­tend machen, und zwar 6,1 % aus der Kilo­me­ter­pau­scha­le und 13,1 % aus der Ver­pfle­gungs­pau­scha­le oder 10,5 % aus den Gesamt­rei­se­kos­ten. Zum 1. April 1999 schaff­te die Regie­rungs­ko­ali­ti­on die­sen Vor­steu­er­ab­zug dann ab. Vor dem Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) ist jetzt ein Revi­si­ons­ver­fah­ren anhän­gig, das sich mit der Fra­ge beschäf­tigt, ob die­se Abschaf­fung des Vor­steu­er­ab­zugs mit EU-Recht ver­ein­bar ist.

Sie soll­ten daher alle noch nicht bestands­kräf­ti­gen Umsatz­steu­er­be­schei­de seit 1999 bis zur Urteils­ver­kün­dung offen hal­ten oder zumin­dest dar­auf bestehen, dass das Finanz­amt einen Vor­läu­fig­keits­ver­merk in den Bescheid auf­nimmt. Zwar hat das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz ent­schie­den, dass die Abschaf­fung des Vor­steu­er­ab­zugs nicht gegen EU-Recht ver­stößt. Da der BFH aber erst jüngst die Kür­zung des Vor­steu­er­ab­zugs aus Bewir­tungs­kos­ten kas­siert hat, ste­hen die Chan­cen für ein unter­neh­mer­freund­li­ches Urteil auch hier nicht schlecht.