Dachneubau bei einer Gebäudeaufstockung

Ein Dachneubau während einer Gebäudeaufstockung führt zu Herstellungskosten, auch wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte ersetzt werden müssen.

Las­sen Sie den maro­den Dach­stuhl eines Miets­hau­ses abrei­ßen und neu auf­bau­en, so sind die Kos­ten dafür sofort abzieh­ba­re Erhal­tungs­auf­wen­dun­gen. Anders sieht es nach einem Urteil des Finanz­ge­richts Baden-Würt­tem­berg aus, wenn das im Rah­men einer Gebäu­de­auf­sto­ckung geschieht. Dann lie­gen näm­lich Her­stel­lungs­kos­ten vor, mei­nen die Rich­ter, und zwar selbst dann, wenn das Dach auch ohne Auf­sto­ckung hät­te neu gebaut wer­den müs­sen und das neue Dach dem alten bis ins Detail gleicht.