Erleichterte GmbH-Gründung vorerst vertagt

Eine vereinfachte GmbH-Gründung wird nun wohl doch erst im nächsten Jahr oder sogar noch später Realität.

Das vom Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um vor­ge­leg­te Gesetz für eine erleich­ter­te GmbH-Grün­dung ist vor­erst am Wider­stand der Uni­on geschei­tert. Ursprüng­lich soll­te mit die­sem Gesetz das Min­dest­stamm­ka­pi­tal für eine GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt wer­den — auch um auf die gro­ße Popu­la­ri­tät der bri­ti­schen Limi­ted zu reagie­ren.

Die Uni­on ist jedoch der Mei­nung, dass eine umfas­sen­de Reform des GmbH-Rechts not­wen­dig ist und hat daher die Ver­ab­schie­dung des Geset­zes noch vor den vor­aus­sicht­li­chen Neu­wah­len ver­hin­dert. Auch die Regie­rung hat­te eigent­lich eine umfas­sen­de Reform in Arbeit, woll­te die­se aber erst in der nächs­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode umset­zen und nur vor­ab das Min­dest­stamm­ka­pi­tal redu­zie­ren.