Entbürokratisierung” im Steuerrecht

Das Bundesfinanzministerium hat eine Reihe von Erlassen aus der Zeit von vor 1980 aufgehoben.

Auf den ers­ten Blick könn­te man mei­nen, dass das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um einen ech­ten Bei­trag zur Ver­ein­fa­chung des deut­schen Steu­er­rechts geleis­tet hat. Denn mit einem neu­en Schrei­ben hat das Minis­te­ri­um alle sei­ne Schrei­ben auf­ge­ho­ben, die vor dem 1. Janu­ar 1980 ergan­gen sind.

Die Sache hat aller­dings zwei Haken: Ers­tens ent­hält das Schrei­ben eine Anla­ge, in der die Schrei­ben auf­ge­führt sind, die trotz­dem wei­ter gel­ten sol­len. Das sind immer­hin 134 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen aus der Zeit von vor 1980. Und zwei­tens hat das Schrei­ben kei­ne Aus­wir­kung auf meh­re­re tau­send Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen, die in den letz­ten 25 Jah­ren ergan­gen sind.