Eigenheimzulage wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet

Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.

Diver­se Sozi­al­ge­rich­te durf­ten sich bereits mit der Fra­ge befas­sen, ob die Eigen­heim­zu­la­ge als eige­nes Ein­kom­men beim Arbeits­lo­sen­geld II ange­rech­net wird. Auch wenn die Urtei­le zunächst unein­heit­lich aus­fie­len, ist es mitt­ler­wei­le Kon­sens, dass die Eigen­heim­zu­la­ge zumin­dest dann nicht als Ein­kom­men gilt, wenn sie tat­säch­lich zur Her­stel­lung oder Beschaf­fung einer Immo­bi­lie dient. Dazu reicht es aus, dass die Zula­ge zur Til­gung des Bau­fi­nan­zie­rungs­dar­le­hens ver­wen­det wird. Die Regie­rung arbei­tet aller­dings auch an einer Kor­rek­tur­ver­ord­nung zu Hartz IV, die dann neben ande­ren Ände­run­gen auch die Eigen­heim­zu­la­ge expli­zit von der Anrech­nung frei­stellt.