Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung

Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht sind unabhängig davon steuerfrei, ob die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind.

Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hat jetzt ent­schie­den, dass die Erträ­ge aus einer aus­län­di­schen Lebens­ver­si­che­rung nach altem Recht unab­hän­gig davon steu­er­frei sind, ob die Bei­trä­ge als Son­der­aus­ga­ben abge­zo­gen wer­den kön­nen. Damit ist eine alte Streit­fra­ge zuguns­ten der Steu­er­pflich­ti­gen ent­schie­den wor­den. Aller­dings ist die Ent­schei­dung noch nicht rechts­kräf­tig, da Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof ein­ge­legt wor­den ist.