Umsatzsteuer auf Grabpflege
Für eine Grabpflegeleistung wird grundsätzlich der volle Umsatzsteuersatz fällig. Das gilt auch für Pflanzen, die im Rahmen der Grabpflege geliefert werden.
Grabpflegeleistungen sind in der Regel sonstige Leistungen, für die der normale Umsatzsteuersatz gilt. Die Lieferung von Pflanzen ist dabei Teil der Hauptleistung, gleichgültig, ob es sich um selbstgezogene oder eingekaufte Pflanzen handelt. Auch wenn ein Gartenbaubetrieb die Grabpflege nebenbei anbietet, handelt es sich nicht um eine landwirtschaftliche Dienstleistung, die der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer