Sozialversicherungsfreiheit für Schüler-Ferienjobs

Ferienjobs mit einer Dauer von weniger als 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr sind unabhängig von der Lohnhöhe sozialversicherungsfrei.

Schü­ler, die in den Feri­en wegen urlaubs­ab­we­sen­der Mit­ar­bei­ter und sai­so­na­lem Mehr­be­darf ein­ge­stellt wer­den, sind sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Sie kön­nen dabei auch belie­big viel ver­die­nen, ohne sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig zu wer­den. Vor­aus­set­zung ist ledig­lich, dass die Beschäf­ti­gung inner­halb eines Kalen­der­jah­res längs­tens zwei Mona­te oder 50 Arbeits­ta­ge umfasst. Auch der Arbeit­ge­ber muss dann kei­ne Pau­schal­be­trä­ge zur Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung abfüh­ren.

Dau­ert der Job län­ger als zwei Mona­te oder 50 Arbeits­ta­ge, kommt eine gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung mit maxi­mal 400 Euro Monats­lohn und den übli­chen Pau­schal­bei­trä­gen zur Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung in Fra­ge. In jedem Fall, also auch bei einer Ver­si­che­rungs­frei­heit, müs­sen die Aus­hil­fen bei der zustän­di­gen Kran­ken­kas­se an- und abge­mel­det wer­den. Ist der Schü­ler oder die Schü­le­rin zum ers­ten Mal tätig, müs­sen Sie mit der Anmel­dung auch eine Ver­si­che­rungs­num­mer bean­tra­gen.