Erlass über berufliche Internet- und Telefonanschlüsse aufgehoben

Der umstrittene Telekommunikationserlass über die private Nutzung betrieblicher Internet- und Telefonanschlüsse wurde wieder aufgehoben.

Nach hef­ti­ger Kri­tik aus der Wirt­schaft wur­de der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­er­lass wie­der auf­ge­ho­ben. Die­ser sah unter ande­rem eine deut­lich ver­schärf­te Auf­zei­chungs­pflicht des Arbeit­ge­bers über die Nut­zung betrieb­li­cher Tele­fon- und Inter­net­an­schlüs­se vor. Außer­dem soll­te neben der pri­va­ten Nut­zung der betrieb­li­chen Tele­fon- nun auch die Nut­zung der Inter­net­an­schlüs­se als geld­wer­ter Vor­teil besteu­ert wer­den. Damit gel­ten bis auf wei­te­res wie­der die bis­he­ri­gen Rege­lun­gen, die unter ande­rem die Ver­steue­rung von pri­va­ten Tele­fo­na­ten im Betrieb als geld­wer­ten Vor­teil vor­se­hen. Aller­dings gilt hier eine Frei­gren­ze von 50 DM, inner­halb der die Tele­fo­na­te steu­er­frei blei­ben. Orts­ge­sprä­che blei­ben gene­rell steu­er­frei.