Erlass über berufliche Internet- und Telefonanschlüsse aufgehoben
Der umstrittene Telekommunikationserlass über die private Nutzung betrieblicher Internet- und Telefonanschlüsse wurde wieder aufgehoben.
Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft wurde der Telekommunikationserlass wieder aufgehoben. Dieser sah unter anderem eine deutlich verschärfte Aufzeichungspflicht des Arbeitgebers über die Nutzung betrieblicher Telefon- und Internetanschlüsse vor. Außerdem sollte neben der privaten Nutzung der betrieblichen Telefon- nun auch die Nutzung der Internetanschlüsse als geldwerter Vorteil besteuert werden. Damit gelten bis auf weiteres wieder die bisherigen Regelungen, die unter anderem die Versteuerung von privaten Telefonaten im Betrieb als geldwerten Vorteil vorsehen. Allerdings gilt hier eine Freigrenze von 50 DM, innerhalb der die Telefonate steuerfrei bleiben. Ortsgespräche bleiben generell steuerfrei.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv