Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung

Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung ist, dass das Geld für den Kauf noch vor Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass eine mit­tel­ba­re Grund­stücks­schen­kung nur dann vor­liegt, wenn der Schen­ker dem Bedach­ten den für den Kauf eines bestimm­ten Grund­stücks vor­ge­se­he­nen Geld­be­trag vor Abschluss des Kauf­ver­trags zusagt. Auch wenn die Mit­tel zunächst als Dar­le­hen gewährt wer­den und dann auf die Rück­zah­lung ver­zich­tet wird, ist eine mit­tel­ba­re Grund­stücks­schen­kung nur dann gege­ben, wenn die Umwand­lung des Dar­le­hens in eine Schen­kung vor dem Grund­stücks­er­werb zuge­sagt wird und vor Bezah­lung des Kauf­prei­ses erfolgt.