Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel

Es ist verfassungsgemäß, wenn sich die Finanzgerichte bei der Beurteilung, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, einer typisierenden Rechtsprechung bedienen.

Die Finanz­ge­rich­te stel­len immer wie­der neue Indi­zi­en­re­geln auf zur Beur­tei­lung, ob ein gewerb­li­cher Grund­stücks­han­del vor­liegt. Zwar hat der Bun­des­fi­nanz­hof die Drei-Objekt-Gren­ze ent­wi­ckelt, legt aber nichts­des­to­trotz auch wei­ter neue Tat­be­stän­de fest, unter denen sie nicht gel­ten soll. Der Steu­er­zah­ler kann daher im Vor­hin­ein kaum noch pla­nen, da er nicht weiß, wie die Finanz­ver­wal­tung und die Finanz­ge­rich­te ent­schei­den wer­den. Dage­gen hat sich nun ein Betrof­fe­ner mit einer Ver­fas­sungs­be­schwer­de gewandt — mit ernüch­tern­dem Resul­tat. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Beschwer­de abge­wie­sen und fest­ge­stellt, dass die Finanz­ge­rich­te zur typi­sie­ren­den Geset­zes­aus­le­gung berech­tigt sind. Es ist damit ver­fas­sungs­ge­mäß, wenn der Bun­des­fi­nanz­hof auch wei­ter­hin neue Kri­te­ri­en mit Indi­zwir­kung fest­legt.