Unternehmereigenschaft einer GmbH

Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft — und damit deren Recht zum Vorsteuerabzug — sind unabhängig von zivilrechtlichen Fragen.

Die Finanz­ver­wal­tung hat sich mit der Fra­ge befasst, wann eine Kapi­tal­ge­sell­schaft nach dem Umsatz­steu­er­recht die Unter­neh­mer­ei­gen­schaft erlangt oder ver­liert — und damit auch das Recht zum Vor­steu­er­ab­zug. In ers­ter Linie kommt es dar­auf an, ob die Gesell­schaft nach­hal­ti­ge Leis­tun­gen erbringt und Umsät­ze aus­führt. Zivil­recht­li­che Aspek­te spie­len eben­so eine unter­ge­ord­ne­te Rol­le wie die Ein­tra­gung oder Löschung der Gesell­schaft im Han­dels­re­gis­ter.

Schon die Vor­grün­dungs­ge­sell­schaft hat die Unter­neh­mer­ei­gen­schaft, wenn sie selbst Leis­tun­gen gegen Ent­gelt erbringt oder Vor­be­rei­tungs­hand­lun­gen aus­führt, die dann auf die Kapi­tal­ge­sell­schaft über­tra­gen wer­den. Die Vor­grün­dungs­ge­sell­schaft besteht bis zum Abschluss des nota­ri­el­len Gesell­schafts­ver­tra­ges und ist ein eige­nes Rechts­sub­jekt in Form einer GbR oder OHG.

Bei der Vor­ge­sell­schaft, also in der Zeit zwi­schen dem Abschluss des nota­ri­el­len Gesell­schafts­ver­tra­ges und der Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter, wird die Unter­neh­mer­ei­gen­schaft unter­stellt. Sie ist nach den glei­chen steu­er­li­chen Grund­sät­zen zu behan­deln, wie die nach­fol­gend ein­ge­tra­ge­ne Kapi­tal­ge­sell­schaft.

Außer­dem kann sie den Vor­steu­er­ab­zug für die Notar­ge­büh­ren gel­tend machen. Zwar hat der Notar sei­ne Leis­tung eigent­lich gegen­über den Gesell­schaf­tern und nicht gegen­über der Kapi­tal­ge­sell­schaft erbracht, aber erst dadurch kann die Kapi­tal­ge­sell­schaft selbst Umsät­ze täti­gen. Anders sieht es bei einer Kapi­tal­erhö­hung aus: Weil die Kapi­tal­erhö­hung für die nach­hal­ti­ge Tätig­keit der Gesell­schaft nicht zwin­gend not­wen­dig ist, ist hier der Vor­steu­er­ab­zug in vol­lem Umfang aus­ge­schlos­sen.

Die Kapi­tal­ge­sell­schaft ver­liert ihre Unter­neh­mer­ei­gen­schaft, wenn sie kei­ne nach­hal­ti­gen Umsät­ze mehr aus­führt. Es kommt dann weder auf ihren Ver­mö­gens­stand noch auf die Löschung im Han­dels­re­gis­ter an.