Verlustabzug ist nicht vererbbar

Ein Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.

Der Erbe kann einen vom Erb­las­ser nicht aus­ge­nutz­ten Ver­lust­ab­zug nicht bei sei­ner eige­nen Ver­an­la­gung zur Ein­kom­men­steu­er gel­tend machen. Dies ist nur dann mög­lich, wenn er durch die Ver­lus­te wirt­schaft­lich belas­tet wäre. Eine wirt­schaft­li­che Belas­tung ergibt sich jedoch nicht bereits dar­aus, dass ihm der Ver­lust­ab­zug ver­sagt wird.