Die Finanzplanung der Großen Koalition

Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.

Zur Finan­zie­rung ihrer Plä­ne und Begren­zung der Staats­ver­schul­dung haben sich die Koali­ti­ons­part­ner für die nächs­ten Jah­re im Wesent­li­chen eine Mischung aus Pri­vi­le­gi­en­kür­zun­gen und Steu­er­erhö­hun­gen aus­ge­dacht. Die geplan­ten Maß­nah­men im Ein­zel­nen:

  • Mehr­wert­steu­er: Die meis­ten Schlag­zei­len hat die Erhö­hung der Mehr­wert­steu­er gemacht. Geplant ist eine Anhe­bung des vol­len Mehr­wert­steu­er­sat­zes um 3 % auf 19 % zum 1. Janu­ar 2007. Der ermä­ßig­te Satz bleibt bei 7 %.

  • Rei­chen­steu­er: Dem Sozi­al­neid ist die­ser Begriff zu ver­dan­ken, hin­ter dem sich eine Erhö­hung des Spit­zen­steu­er­sat­zes um 3 % ab einem jähr­li­chen Ein­kom­men von 250.000 Euro (Ledi­ge) oder 500.000 Euro (Ver­hei­ra­te­te) ver­birgt. Davon aus­ge­nom­men blei­ben Fami­li­en­un­ter­neh­men, die genau­en Abgren­zungs­kri­te­ri­en ste­hen jedoch noch nicht fest.

  • Eigen­heim­zu­la­ge: Die Eigen­heim­zu­la­ge soll ab 2006 ersatz­los gestri­chen wer­den. Wer noch in die­sem Jahr kauft oder baut, erhält die Zula­ge jedoch noch für maxi­mal acht Jah­re.

  • Ent­fer­nungs­pau­scha­le: Die Ent­fer­nungs­pau­scha­le wird zwar nicht ersatz­los gestri­chen, aller­dings zukünf­tig erst ab dem 21. Kilo­me­ter in einer Höhe von 0,30 Euro pro Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter gewährt.

  • Steu­er­freie Zuschlä­ge: Grund­sätz­lich blei­ben Zuschlä­ge auf Sonn­tags-, Fei­er­tags- und Nacht­ar­beit unter 50 Euro Stun­den­lohn steu­er­frei, ab einem Stun­den­lohn von 25 Euro unter­lie­gen sie zukünf­tig aber der Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht.

  • Ver­si­che­rungs­steu­er: Ana­log zur Anhe­bung der Mehr­wert­steu­er soll auch die Ver­si­che­rungs­steu­er um 3 % auf dann 19 % stei­gen.

  • Unter­neh­mens­steu­er­re­form: Für den 1. Janu­ar 2008 ist eine grund­le­gen­de Unter­neh­mens­steu­er­re­form geplant, die die Besteue­rung von Unter­neh­men ver­ein­fa­chen und rechts­form­neu­tral gestal­ten soll. Mehr als die­se Ankün­di­gung ist noch nicht bekannt.

  • Ren­ten­ver­si­che­rung: Beschlos­sen ist bis jetzt nur, dass das Ren­ten­ein­tritts­al­ter schritt­wei­se auf 67 Jah­re stei­gen soll, wobei wei­ter ohne Abschlä­ge in Ren­te gehen kann, wer 45 Bei­trags­jah­re voll hat. Außer­dem ist abseh­bar, dass der Bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung zum 1. Janu­ar 2007 auf 19,8 oder 19,9 % stei­gen wird.

  • Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung: Hier fin­det aus­nahms­wei­se eine Ent­las­tung von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern statt — gleich­zei­tig mit der Erhö­hung der Mehr­wert­steu­er soll der Bei­trag zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung um 2 % auf 4,5 % sin­ken.

  • Abschaf­fung der Ich-AG: Neue Ich-AGs kön­nen nur noch bis zum 30. Juni 2006 ange­mel­det wer­den. Danach soll ein neu­es Instru­ment zur Exis­tenz­grün­dungs­för­de­rung geschaf­fen wer­den.

  • Arbeits­lo­sen­geld II: Im Osten gibt es zukünf­tig den­sel­ben Regel­satz wie im Wes­ten, also 345 Euro monat­lich. Jun­ge Arbeits­lo­se unter 25 Jah­ren haben zukünf­tig aber kei­nen eige­nen Anspruch mehr auf Arbeits­lo­sen­geld II, son­dern sie wer­den in die Bedarfs­ge­mein­schaft ihrer Eltern ein­ge­rech­net.