Berücksichtigung einer verkehrsgünstigeren Strecke
Ein Arbeitnehmer muss nachweisen, dass eine längere Strecke mindestens 20 Minuten Fahrzeit täglich spart, damit das Finanzamt die längere Strecke anerkennt.
Als Arbeitnehmer können Sie dem Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur dann eine offensichtlich verkehrsgünstigere längere Strecke statt der kürzesten Straßenverbindung zugrunde legen, wenn deren Benutzung zu einer täglichen Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten führt. Diese Zeitersparnis müssen Sie zudem dokumentieren und nachweisen: Die Feststellungslast für Tatsachen, die den Steueranspruch mindern, liegt beim Steuerpflichtigen. Die bloße Behauptung allein ist nicht ausreichend.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften