Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen kann problematisch sein
Die Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen beim Berliner Testament kann zur Steuerfalle werden.
Die Absicherung des überlebenden Ehegatten durch die Einsetzung zum Alleinerben bei gleichzeitiger Enterbung der Kinder im sog. Berliner Testament hat ihren Preis. Es fällt nicht nur zweimal Erbschaftsteuer binnen kurzer Zeit an, auch kann es schwierig sein, die Pflichtteilsansprüche der Kinder abzufinden.
Ein schlechter Weg ist es, die Kinder mit einer Beteiligung am Unternehmen zum Ausgleich der Pflichtteilsansprüche zu beteiligen. Der Bundesfinanzhof hat für diesen Fall entschieden, dass ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, das zu einem laufenden Gewinn führt. Diese Steuerlast hätte durch eine erfolgsneutrale Erbauseinandersetzung im Wege der Realteilung vermieden werden können. In diesem Fall wäre es besser gewesen, es bei der gesetzlichen Erbfolge zu belassen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften