Verbilligter Gebrauchtwagen vom Arbeitgeber
Der Kauf eines Gebrauchtwagens unter Marktpreis vom Arbeitgeber führt zum Zufluss von Arbeitslohn.
Kaufen Sie von Ihrem Arbeitgeber zu einem objektiv ermäßigten Preis einen Gebrauchtwagen, führt dies zum Zufluss von Arbeitslohn. Für den maßgeblichen, objektiven Endpreis ist nicht der Händlereinkaufspreis relevant, sondern der Preis, den das Fahrzeug unter Berücksichtigung der vereinbarten Nebenleistungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen würde. Zur Bestimmung des Wertes können die im Rechtsverkehr üblichen Marktübersichten herangezogen werden — beispielsweise die Schwacke-Liste.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen