Verbilligter Gebrauchtwagen vom Arbeitgeber

Der Kauf eines Gebrauchtwagens unter Marktpreis vom Arbeitgeber führt zum Zufluss von Arbeitslohn.

Kau­fen Sie von Ihrem Arbeit­ge­ber zu einem objek­tiv ermä­ßig­ten Preis einen Gebraucht­wa­gen, führt dies zum Zufluss von Arbeits­lohn. Für den maß­geb­li­chen, objek­ti­ven End­preis ist nicht der Händ­ler­ein­kaufs­preis rele­vant, son­dern der Preis, den das Fahr­zeug unter Berück­sich­ti­gung der ver­ein­bar­ten Neben­leis­tun­gen auf dem Gebraucht­wa­gen­markt erzie­len wür­de. Zur Bestim­mung des Wer­tes kön­nen die im Rechts­ver­kehr übli­chen Markt­über­sich­ten her­an­ge­zo­gen wer­den — bei­spiels­wei­se die Schwa­cke-Lis­te.