Kurzfristige Steueränderungen zum Jahresende

Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.

Das neue Bun­des­ka­bi­nett hat schon weni­ge Tage nach Dienst­an­tritt den Ent­wurf eines “Geset­zes zum Ein­stieg in ein steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm” beschlos­sen. Der Gesetz­ent­wurf soll noch in die­sem Jahr von den Par­la­men­ten ver­ab­schie­det wer­den und ent­hält eine Rei­he von Geset­zes­än­de­run­gen, die zum 1. Janu­ar 2006 in Kraft tre­ten sol­len. Wie meist, wenn dem Staat das Geld fehlt, hat sich die Regie­rung den “Abbau unge­recht­fer­tig­ter Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen” auf die Fah­nen geschrie­ben. Fol­gen­de Maß­nah­men sind vor­ge­se­hen:

  • Die begrenz­te Steu­er­be­frei­ung für Abfin­dun­gen wegen einer vom Arbeit­ge­ber ver­an­lass­ten oder gericht­lich aus­ge­spro­che­nen Auf­lö­sung des Dienst­ver­hält­nis­ses wird auf­ge­ho­ben. Die Auf­he­bung die­ser Rege­lung ist nach Mei­nung des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums gerecht­fer­tigt, weil auch der bei Fort­be­stand des Dienst­ver­hält­nis­ses gezahl­te Arbeits­lohn steu­er­pflich­tig wäre. Für Ver­trä­ge über Abfin­dun­gen, Gerichts­ent­schei­dun­gen oder Ent­las­sun­gen vor dem 1. Janu­ar 2006 wird eine Über­gangs­re­ge­lung geschaf­fen. Die­se sieht aus Grün­den des Ver­trau­ens­schut­zes die Wei­ter­an­wen­dung der bis­he­ri­gen Steu­er­frei­heit vor, soweit dem Arbeit­neh­mer die Zah­lung vor dem 1. Janu­ar 2007 zufließt.

  • • In die­sem Zusam­men­hang ent­fällt eben­falls die Steu­er­frei­heit für Über­gangs­gel­der und Über­gangs­bei­hil­fen auf­grund gesetz­li­cher Vor­schrif­ten (zum Bei­spiel nach dem Beam­ten- oder Sol­da­ten­ver­sor­gungs­ge­setz).

  • Die begrenz­te Steu­er­frei­heit für Hei­rats- und Geburts­hil­fen (jeweils 315 Euro) wird gestri­chen.

  • Die Mög­lich­keit, Miet­wohn­ge­bäu­de degres­siv abzu­schrei­ben, wird für Neu­fäl­le abge­schafft. Die Ver­ein­heit­li­chung des Abschrei­bungs­sat­zes auf 2 % ent­spricht dem tat­säch­li­chen Wert­ver­lust.

  • Schließ­lich wird die der­zei­ti­ge Rege­lung auf­ge­ho­ben, wonach Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten als Son­der­aus­ga­ben abzieh­bar sind.