Zweitwohnungssteuer in bestimmten Fällen verfassungswidrig

Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.

Zahl­rei­che Gemein­den erhe­ben in Deutsch­land eine Zweit­woh­nungs­steu­er. Die Zweit­woh­nungs­steu­er trifft nicht nur Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, son­dern auch Mie­ter von Zweit­woh­nun­gen. Von der Steu­er sind alle die­je­ni­gen betrof­fen, die neben einer Haupt­woh­nung eine Neben­woh­nung benut­zen. Die Zweit­woh­nungs­steu­er wird auch für Woh­nun­gen erho­ben, die aus beruf­li­chen Grün­den genutzt wer­den. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ent­schie­den, dass die Erhe­bung der Zweit­woh­nungs­steu­er bei Ver­hei­ra­te­ten, deren Haupt­woh­nung sich in einer ande­ren Gemein­de befin­det, ver­fas­sungs­wid­rig ist. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist der Auf­fas­sung, dass die Erhe­bung der Zweit­woh­nungs­steu­er für beruf­lich unter­hal­te­ne Zweit­woh­nun­gen bei Ver­hei­ra­te­ten die Ehe dis­kri­mi­niert.