Zinsloses Darlehen ist keine mittelbare Grundstücksschenkung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein zinsloses Darlehen keine mittelbare Grundstücksschenkung ist.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass die Gewäh­rung eines zins­lo­sen Dar­le­hens kei­ne mit­tel­ba­re Grund­stücks­schen­kung dar­stellt. Gegen­stand der Zuwen­dung ist in die­sem Fall die in der Gewäh­rung eines zins­lo­sen Dar­le­hens lie­gen­de Kapi­tal­nut­zungs­mög­lich­keit, nicht das Grund­stück selbst. Da dem Dar­le­hens­neh­mer die Vor­tei­le hier­aus regel­mä­ßig erst nach der Zah­lung des Kauf­prei­ses zuflie­ßen und die­se damit nicht mehr mit­tel­ba­rer Teil des bereits abge­schlos­se­nen Grund­stücks­er­werbs sind, schei­det eine mit­tel­ba­re Grund­stücks­schen­kung aus.