Nachträgliche Verlängerung eines Lebensversicherungsvertrages
Wenn die nachträgliche Verlängerung einer Lebensversicherung nicht als Option im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen ist, gilt sie als neuer Vertrag mit allen steuerlichen Konsequenzen.
Die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages um drei Jahre wird steuerrechtlich trotz gleich bleibender Beitragsleistung als neuer Vertrag gewertet, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen war und sich aufgrund der Vertragsänderung
-
die Laufzeit des Vertrages,
-
die Prämienzahlungsdauer,
-
die insgesamt zu entrichtenden Versicherungsbeiträge und
-
die Versicherungssumme
ändern. Die Bewertung als neuer Vertrag führt dazu, dass die entsprechenden Zinsen nicht steuerfrei sind, sondern als steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften