Aufteilung von Reisekosten einer Mitarbeitertagung
Reisekosten für eine Mitarbeitertagung mit touristischem Anteil sind in einen steuerpflichtigen privaten und einen steuerfreien beruflichen Anteil aufzuteilen.
Werden Mitarbeitertagungen an touristisch interessanten Orten durchgeführt und enthält das Programm Zeit für touristische Aktivitäten, so kommt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs eine Aufteilung der Reisekosten in Betracht. Ein Teil der Reisekosten können steuerpflichtige Zuwendungen an die Mitarbeiter sein. Aufteilungsmaßstab sind die Zeitanteile der Reisezeit mit Vorteilscharakter zu der mit betrieblichem Charakter (Fortbildungsveranstaltung). Die Kosten für den privaten Anteil werden anhand der Gesamtkosten der Reise geschätzt. Allerdings kann eingewendet werden, dass die tatsächlichen Kosten für den privaten Teil den Wert der Reise übersteigen. Den entsprechenden Nachweis muss aber der Mitarbeiter bzw. der Arbeitgeber führen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026