Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen

Nur eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist umsatzsteuerfrei.

Eine nicht umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Geschäfts­ver­äu­ße­rung im Gan­zen setzt vor­aus, dass

  • ein Unter­neh­men im Gan­zen über­eig­net wird (es müs­sen die wesent­li­chen Betriebs­grund­la­gen über­tra­gen wer­den), und

  • der Erwer­ber die wirt­schaft­li­che Tätig­keit des Ver­äu­ße­rers fort­füh­ren kann.

Fehlt es an einer die­ser Vor­aus­set­zun­gen, ist die Geschäfts­ver­äu­ße­rung umsatz­steu­er­pflich­tig.