Notarielles Testament genügt als Nachweis für das Erbrecht

Die Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben.

Die Hin­zu­zie­hung eines Notars bei einer Tes­ta­ments­er­rich­tung kann vor­teil­haft sein, weil der Erb­las­ser eine juris­ti­sche Bera­tung erhält. Ein wei­te­rer Vor­teil besteht dar­in, dass ein eröff­ne­tes nota­ri­el­les Tes­ta­ment als Nach­weis für das Erbrecht gilt. Der Erbe benö­tigt also im Regel­fall kei­nen Erb­schein. Eine Bank darf die Vor­la­ge eines Erb­scheins nur dann ver­lan­gen, wenn sie kon­kre­te Zwei­fel an der Wirk­sam­keit oder inhalt­li­chen Bestimmt­heit der Ver­fü­gung hat.