Totalschaden eines Leasingfahrzeugs
Auch der Schadensersatz für den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs auf einer Privatfahrt ist mit der 1 %-Regelung abgegolten.
Das betrieblich genutzte Leasingfahrzeug war bei einer Privatfahrt des Unternehmers total zerstört worden. Die Versicherung zahlte nicht, weil der Fahrer Unfallflucht begangen hatte. Der Unternehmer musste der Leasinggesellschaft den gesamten Schaden ersetzen. Das Finanzamt versagte für die Schadenersatzleistung den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung, dass eine Nutzungsentnahme im Zeitpunkt der Zerstörung des Kfz stattgefunden habe. Das Finanzgericht Köln entschied gegen das Finanzamt. Die Aufwendungen für einen Unfall, der sich anlässlich einer Privatfahrt mit dem betrieblich geleasten Kraftfahrzeug ereignet hat, sind mit der 1 v.H.-Regelung abgegolten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler