Steuerliche Behandlung des Arbeitslosengeldes II

Arbeitslosengeld II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Zum 1. Janu­ar 2005 wur­den die Leis­tun­gen zur Siche­rung des Lebens­un­ter­halts und zur Ein­glie­de­rung in Arbeit (Arbeits­lo­sen­geld II) ein­ge­führt und erset­zen seit­dem die Arbeits­lo­sen­hil­fe und die Sozi­al­hil­fe. Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Müns­ter weist dar­auf­hin, dass das Arbeits­lo­sen­geld II steu­er­frei ist und nicht dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt unter­liegt.