Keine Eigenheimzulage bei Kauf vom Ehegatten

Für den Immobilienkauf vom Ehegatten gibt es keine Eigenheimzulage — auch wenn der Ehegatte die Zulage selbst nicht in Anspruch genommen hat.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat in Fort­set­zung sei­ner bis­he­ri­gen Recht­spre­chung noch­mals fest­ge­stellt, dass für eine Woh­nung, die Sie von Ihrem Ehe­gat­ten erwor­ben haben, kei­ne Eigen­heim­zu­la­ge gewährt wird. Für die­se Fra­ge ist es unbe­acht­lich, ob Ihr Ehe­gat­te, der die Woh­nung an Sie ver­kauft, für das ver­äu­ßer­te Objekt kei­ne För­de­rung in Anspruch genom­men hat — unab­hän­gig davon, ob er dar­an man­gels Eigen­nut­zung oder aus sons­ti­gen recht­li­chen Grün­den gehin­dert war.