Degressive AfA für Garagen
Garagen, die nachträglich errichtet und unabhängig von einem Mietwohnungshaus vermietet werden, können auch separat abgeschrieben werden.
Bei Garagen, die nachträglich auf dem Gelände eines großen Mietwohnungskomplexes errichtet worden sind, kann es sich um gegenüber dem Mietwohnkomplex selbstständig abschreibbare “Gebäude” handeln, die dann auch degressiv abgeschrieben werden können. Voraussetzung ist, dass
-
ihre Errichtung nicht Bestandteil der Baugenehmigung für das Mietwohngebäude war, und
-
kein enger Zusammenhang zwischen der Nutzung der Wohnungen und der Garagen besteht, weil die Zahl der Garagen hinter der Zahl der Wohnungen deutlich zurückbleibt und die Garagen zum Teil an Dritte vermietet sind.
Im Ergebnis besteht damit ein erheblicher Unterschied zu den Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen