Lohnsteuerhaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer haftet auch dann für die Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt, wenn er Löhne und Gehälter aus dem eigenen Vermögen zahlt.
Zu den Pflichten des Gesellschafter-Geschäftsführers gehört es, dass er dafür sorgt, dass bei jeder Lohnzahlung der GmbH die gesetzlich festgelegte Lohnsteuer einbehalten und innerhalb bestimmter Fristen an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn Sie Zahlungen auf die von der GmbH geschuldeten Löhne aus Ihrem eigenen Vermögen erbringen, ohne unmittelbare Berührung der Vermögenssphäre der Gesellschaft und ohne dieser gegenüber dazu verpflichtet zu sein. In diesem Fall handeln Sie nämlich in Vertretung der Gesellschaft.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler