Werbungskosten für PC trotz Soundkarte

Die Ausrüstung eines PC mit Lautsprechern und Soundkarte ist allein noch kein Indiz für eine werbungskostenschädliche private Verwendung.

Der Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für einen PC darf nicht des­halb ver­sagt wer­den, weil der PC mit Laut­spre­chern und einer Sound­kar­te aus­ge­stat­tet ist. Die Aus­stat­tung allei­ne läßt noch nicht auf eine zumin­dest teil­wei­se pri­va­te Nut­zung schlie­ßen. Die Aus­stat­tung mit die­sen Zusatz­funk­tio­nen ist mitt­ler­wei­le bereits Stan­dard, so dass dar­aus kei­nes­falls ein Rück­schluss auf eine Pri­vat­nut­zung gezo­gen wer­den kann. Sofern Sie als Steu­er­pflich­ti­ger auch noch glaub­haft machen kön­nen, dass Sie den PC für beruf­li­che Zwe­cke benö­ti­gen, sind die Wer­bungs­kos­ten anzu­er­ken­nen.