Europaweite Kontenabfragen in Strafsachen

Trotz Bankgeheimnis kann die Steuerverwaltung im Rahmen eines Strafverfahrens nun auch EU-weit Kontenabfragen durchführen.

Neben dem bereits bekann­ten natio­na­len Kon­ten­ab­ruf­ver­fah­ren gibt es nun ein ver­gleich­ba­res Ver­fah­ren auch inter­na­tio­nal. Durch das am 2. Febru­ar 2006 in Kraft getre­te­ne “Gesetz zur Umset­zung des Pro­to­kolls vom 16.10.2001 zu dem Über­ein­kom­men über die Rechts­hil­fe in Straf­sa­chen zwi­schen den Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on” ist es für die natio­na­len Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den nach Ein­lei­tung eines straf­recht­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­rens mög­lich, in ande­ren EU-Mit­glied­staa­ten befind­li­che Bank­kon­ten inklu­si­ve Kon­to­be­we­gun­gen und Emp­fän­ger­kon­ten zu erfra­gen.