Planung des neuen Unternehmens

Wer nicht plant, der kann unliebsame Überraschungen erleben. Werden die Abläufe in einem Unternehmen nicht laufend überwacht, so kann der Betrieb leicht aus dem Ruder laufen.

Der Kauf­mann soll­te nichts dem Zufall über­las­sen. Ihre Unter­neh­mens­pla­nung soll­te sich an den Markt­da­ten aus­rich­ten, die Sie den Ver­öf­fent­li­chun­gen in den Wirt­schafts­zei­tun­gen ent­neh­men kön­nen. In Ihrer Pla­nung soll­te die zukünf­ti­ge Unter­neh­mens­ent­wick­lung berück­sich­tigt wer­den. In die­sem Jahr wird z.B. mit einem gesamt­wirt­schaft­li­chen Wachs­tum von unter 3 % gerech­net, höhe­re Wachs­tums­ra­ten erge­ben sich in eini­gen Bran­chen, abhän­gig von dem Ange­bot.

Sie benö­ti­gen einen Inves­ti­ti­ons­plan: Mit Moder­ni­sie­rungs­in­ves­ti­tio­nen erschlie­ßen sie neue Märk­te. Mit Erwei­te­rungs­in­ves­ti­tio­nen begeg­nen sie einer gestie­ge­nen Nach­fra­ge. Durch Ratio­na­li­sie­rungs­in­ves­ti­tio­nen sen­ken Sie Ihre Kos­ten.

In Ihren Finanz­plan gehen die lau­fen­den Ein­nah­men und Aus­ga­ben des Betrie­bes ein. Ein dar­über hin­aus­ge­hen­der Finanz­be­darf muß ent­we­der durch Eigen­mit­tel (Ein­la­gen) oder durch Fremd­mit­tel (Kre­di­te) gedeckt wer­den.

Der Umsatz­plan gibt Aus­kunft über die erwar­te­ten Monats­um­sät­ze. Ein Soll- / Ist-Ver­gleich gibt lau­fend Aus­kunft dar­über, ob Sie über oder unter den Erwar­tun­gen lie­gen. Mit einer ent­spre­chen­den Preis­po­li­tik kön­nen Sie die Umsät­ze steu­ern. Über­le­gen Sie, wel­che Nischen Sie mit guten Deckungs­bei­trä­gen beset­zen kön­nen.

Mit einem Kos­ten­plan behal­ten Sie die Kos­ten­ent­wick­lung im Griff. Kos­ten­stei­ge­run­gen kön­nen Sie durch einen Kos­ten­ver­gleich begeg­nen. In vie­len Unter­neh­men ist es üblich, min­des­tens ein­mal im Jahr drei Ver­gleichs­an­ge­bo­te zu allen wesent­li­chen Bestell­men­gen ein­zu­ho­len.

Sie benö­ti­gen einen Ent­nah­me­plan, um Ihre pri­va­ten Finan­zen unter Kon­trol­le zu hal­ten. In den Ent­nah­me­plan sind alle per­sön­li­chen Aus­ga­ben ein­zu­stel­len, hier­zu gehö­ren bei Ein­zel- und Per­so­nen­un­ter­neh­men auch die per­sön­li­chen Steu­ern, die auf den Unter­neh­mens­ge­winn zu zah­len sind. Beden­ken Sie: Soge­nann­te Über­ent­nah­men füh­ren zu zusätz­li­chen Steu­er­be­las­tun­gen.