Änderungen zum 1. Juli 2006
Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 der Bundesregierung steht unter keinem guten Stern. Den Bundestag hat das Gesetz zwar passiert — allerdings kam es dabei zu einer Abstimmungspanne bei der namentlichen Abstimmung. Und dann drohte der Bundesrat mit Verzögerungen: Weil im Gesetz auch die Kürzung der Bundesmittel für den Nahverkehr festgeschrieben ist, wollten die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen. Doch in seiner Sitzung vom 16. Juni hat der Bundesrat dem Gesetz doch noch zugestimmt, und damit gibt es zwei wichtige Änderungen, die bereits ab dem 1. Juli 2006 gelten:
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Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird auf einen Grundlohn von 25 Euro pro Stunde begrenzt. Das gilt jedoch nur für die Sozialversicherungsfreiheit, die Steuerfreiheit bleibt unverändert auch für höhere Grundlöhne bis 50 Euro pro Stunde bestehen.
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Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich wird von derzeit 25 % auf 30 % (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer) angehoben.
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