Änderungen zum 1. Juli 2006

Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.

Das Haus­halts­be­gleit­ge­setz 2006 der Bun­des­re­gie­rung steht unter kei­nem guten Stern. Den Bun­des­tag hat das Gesetz zwar pas­siert — aller­dings kam es dabei zu einer Abstim­mungs­pan­ne bei der nament­li­chen Abstim­mung. Und dann droh­te der Bun­des­rat mit Ver­zö­ge­run­gen: Weil im Gesetz auch die Kür­zung der Bun­des­mit­tel für den Nah­ver­kehr fest­ge­schrie­ben ist, woll­ten die Län­der den Ver­mitt­lungs­aus­schuss anru­fen. Doch in sei­ner Sit­zung vom 16. Juni hat der Bun­des­rat dem Gesetz doch noch zuge­stimmt, und damit gibt es zwei wich­ti­ge Ände­run­gen, die bereits ab dem 1. Juli 2006 gel­ten:

  • Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit von Sonn-, Fei­er­tags- und Nacht­zu­schlä­gen wird auf einen Grund­lohn von 25 Euro pro Stun­de begrenzt. Das gilt jedoch nur für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit, die Steu­er­frei­heit bleibt unver­än­dert auch für höhe­re Grund­löh­ne bis 50 Euro pro Stun­de bestehen.

  • Der pau­scha­le Bei­trags­satz für gering­fü­gig Beschäf­tig­te im gewerb­li­chen Bereich wird von der­zeit 25 % auf 30 % (15 % Ren­ten­ver­si­che­rung, 13 % Kran­ken­ver­si­che­rung, 2 % Pau­schal­steu­er) ange­ho­ben.