Aufteilung von Reisekosten

Reisekosten können auch in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden.

Für soge­nann­te gemisch­te Auf­wen­dun­gen, also für sol­che Auf­wen­dun­gen, die sowohl pri­vat als beruf­lich ver­an­lasst sind, besteht nach der Recht­spre­chung ein Auf­tei­lungs­ver­bot. Eine Aus­nah­me wird für Rei­se­kos­ten zuge­las­sen. Hier ist eine Auf­tei­lung der Kos­ten nach einem pri­va­ten und einem beruf­li­chen Anteil mög­lich. Schließt sich aber an eine Geschäfts­rei­se ein Urlaub an, so sind die An- und Rück­rei­se­kos­ten steu­er­lich nicht abzugs­fä­hig.