Zweite Grundsteuer-Verfassungsbeschwerde ebenfalls gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen

Auch die zwei­te Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Grund­steu­er, die sich auf selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum bezieht, ist jetzt geschei­tert. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Beschwer­de ohne Begrün­dung nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Nun ist noch ein Ver­fah­ren beim Bun­des­fi­nanz­hof gegen die Fest­set­zung des Grund­steu­er­mess­be­trags anhän­gig, das sich aller­dings auch auf die jetzt abge­wie­se­ne Ver­fas­sungs­be­schwer­de beruft. Die Erfolgs­aus­sich­ten sind daher eher gering ein­zu­schät­zen.