Was ist neu für Kapitalanleger?

Kapitalerträge sind immer wieder ein beliebtes Opfer der deutschen Steuerpolitik — so auch jetzt.

Auch Kapi­tal­an­le­ger blei­ben vom umfang­rei­chen Steu­er­erhö­hungs­pro­gramm der Gro­ßen Koali­ti­on nicht ver­schont. Fol­gen­de Maß­nah­men ste­hen bis jetzt im Gesetz:

  • Spa­rer­frei­be­trag: Ab 2007 wird der Spa­rer­frei­be­trag von 1.370 / 2.740 Euro auf 750 / 1.500 Euro nahe­zu hal­biert.

  • Steu­er­spar­fonds: Es gilt eine Ver­lust­aus­gleichs­be­schrän­kung für Ver­lus­te aus Steu­er­stun­dungs­mo­del­len, denen ein Steu­er­pflich­ti­ger nach dem 10. Novem­ber 2005 bei­getre­ten ist oder für die nach dem 10. Novem­ber 2005 mit dem Außen­ver­trieb begon­nen wur­de. Die­se Ver­lus­te kön­nen jetzt nur noch mit spä­te­ren Ein­künf­ten aus der­sel­ben Ein­kunfts­quel­le ver­rech­net wer­den. Betrof­fen sind im Prin­zip alle klas­si­schen Steu­er­spar­fonds.

  • Zins­ab­kom­men: Das Zins­ab­kom­men der EU mit der Schweiz hat jetzt Geset­zes­kraft und gilt erst­mals für Zah­lun­gen nach dem 30. Juni 2005.

  • Ein­nah­men-Über­schuss­rech­nung: Künf­tig kön­nen Anschaf­fungs­kos­ten für Wert­pa­pie­re, ver­gleich­ba­re nicht ver­brief­te For­de­run­gen und Rech­te sowie Grund­stü­cke nicht mehr sofort, son­dern erst im Zeit­punkt der Ver­äu­ße­rung bzw. Ent­nah­me berück­sich­tigt wer­den. Damit ent­fällt ein inter­es­san­tes Steu­er­spar­mo­dell für Kapi­tal­an­le­ger.