Was ist neu für Selbstständige und Unternehmer?

Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.

Durch­wach­sen fällt die Bilanz für Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer aus: Einer Rei­he begrü­ßens­wer­ter steu­er­li­cher und büro­kra­ti­scher Ent­las­tun­gen steht auch die eine oder ande­re emp­find­li­che Belas­tung gegen­über, wie zum Bei­spiel die Ände­run­gen bei der Fir­men­wa­gen­be­steue­rung.

  • Degres­si­ve AfA: Die degres­si­ve AfA für beweg­li­che Wirt­schafts­gü­ter des Anla­ge­ver­mö­gens wird vom 1. Janu­ar 2006 bis zum 31. Dezem­ber 2007 von 20 % auf 30 % ange­ho­ben und beträgt maxi­mal das Drei­fa­che der linea­ren AfA. Für die höhe­re degres­si­ve AfA muss die Lie­fe­rung des Wirt­schafts­guts 2006 erfol­gen, auch wenn Sie schon 2005 bestellt haben.

  • Ist-Besteue­rung: In den neu­en Bun­des­län­dern gilt die Umsatz­gren­ze von 500.000 Euro für die Ist-Besteue­rung wei­ter bis Ende 2009, in den alten Bun­des­län­dern kön­nen Unter­neh­mer seit dem 1. Juli 2006 nun bis zu einer Umsatz­gren­ze von 250.000 Euro von der Ist-Besteue­rung pro­fi­tie­ren.

  • Buch­füh­rungs­pflicht: Ab dem 1. Janu­ar 2007 wird die steu­er­li­che Buch­füh­rungs­pflicht­gren­ze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro ange­ho­ben.

  • Klein­be­trags­rech­nun­gen: Eben­falls zum 1. Janu­ar 2007 erhöht sich der Maxi­mal­be­trag für Klein­be­trags­rech­nun­gen von 100 auf 150 Euro.

  • Vor­steu­er­be­rich­ti­gung: Auch die Vor­steu­er­be­rich­ti­gung wird zum 1. Janu­ar 2007 in meh­re­ren Punk­ten ver­ein­facht.

  • Glücks­spiel: Als Fol­ge einer EuGH-Ent­schei­dung müs­sen Umsät­ze aus Glücks­spie­len bei öffent­li­chen Spiel­ban­ken und gewerb­li­chen Glücks­spiel­an­bie­tern gleich behan­delt wer­den. Daher unter­lie­gen jetzt auch die Umsät­ze öffent­li­cher Spiel­ban­ken der Umsatz­steu­er — wie bis­her schon Umsät­ze mit Spie­len und Spiel­ge­rä­ten mit Gewinn­mög­lich­keit.

  • Durch­schnitts­sät­ze: Zur Kom­pen­sa­ti­on der Umsatz­steu­er­erhö­hung ab 1. Janu­ar 2007 stei­gen auch die Vor­steu­er­pau­scha­len für land- und forst­wirt­schaft­li­che Betrie­be von 5 auf 5,5 % und von 9 auf 10,7 %.

  • Sta­tis­tik: In der Sta­tis­tik des pro­du­zie­ren­den Gewer­bes müs­sen nur noch Unter­neh­men mit min­des­tens 50 statt bis­her 20 Mit­ar­bei­tern die Aus­künf­te im bis­he­ri­gen Umfang leis­ten.

  • Daten­schutz: Einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten brau­chen Unter­neh­men zukünf­tig erst ab min­des­tens 10 statt bis­her 5 Arbeit­neh­mern, die mit der Ver­ar­bei­tung von Per­so­nen­da­ten betraut sind. Berufs­ge­heim­nis­trä­ger wie Ärz­te oder Rechts­an­wäl­te dür­fen zukünf­tig auch einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestel­len.

  • Bewer­tungs­ein­hei­ten: Unter­neh­men schlie­ßen Siche­rungs­ge­schäf­te gegen Kurs­ri­si­ken ab. In der Han­dels­bi­lanz wer­den die Chan­cen und Risi­ken aus den Grund- und Siche­rungs­ge­schäf­ten kom­pen­sa­to­risch in Bewer­tungs­ein­hei­ten zusam­men­ge­fasst. Auch für die Steu­er­bi­lanz gilt nun die Ver­pflich­tung zur Bil­dung von Bewer­tungs­ein­hei­ten.

  • Fir­men­wa­gen: Für Wirt­schafts­jah­re, die nach dem 31. Dezem­ber 2005 begin­nen, dür­fen Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Unter­neh­mer die 1 %-Rege­lung nur noch für Fir­men­wa­gen in Anspruch neh­men, die zum not­wen­di­gen Betriebs­ver­mö­gen gehö­ren, also zu min­des­tens 50 % betrieb­lich genutzt wer­den. Den Nach­weis für die über­wie­gend betrieb­li­che Nut­zung muss der Unter­neh­mer füh­ren, zum Bei­spiel per Fahr­ten­buch. Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Betrieb sowie Fami­li­en­heim­fahr­ten sind ab nächs­tem Jahr zwar nur noch sehr ein­ge­schränkt steu­er­lich abzugs­fä­hig, gel­ten aber wei­ter­hin bei der Ermitt­lung des betrieb­li­chen Nut­zungs­an­teils in vol­lem Umfang als betrieb­li­che Nut­zung. Die­se Ände­rung betrifft jedoch nicht die Dienst­wa­gen von Arbeit­neh­mern, also auch nicht GmbH-Geschäfts­füh­rer, die eben­falls Arbeit­neh­mer­sta­tus besit­zen. Hier gilt unab­hän­gig vom Umfang der Pri­vat­nut­zung wei­ter­hin die 1 %-Rege­lung.

  • Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge: Ein neu­es Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­ge­setz ver­län­gert die Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge bis Ende 2009. Die För­der­sät­ze blei­ben unver­än­dert, aller­dings wur­den die För­der­be­din­gun­gen an geän­der­te EU-Rege­lun­gen ange­passt. In ers­ter Linie gilt der Anspruch auf die Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge für das ver­ar­bei­ten­de Gewer­be und die pro­duk­ti­ons­na­hen Dienst­leis­tun­gen, das Gesetz bezieht jedoch erst­ma­lig auch das Beher­ber­gungs­ge­wer­be mit ein.

  • Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Anfang des Jah­res hat­te das Bun­des­so­zi­al­ge­richt für viel Auf­re­gung gesorgt mit sei­nem Urteil zur Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer. Jetzt ist die bis­he­ri­ge Pra­xis, die Ver­hält­nis­se der GmbH dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer zuzu­rech­nen, rück­wir­kend gesetz­lich fest­ge­schrie­ben wor­den.

  • Unter­neh­mens­nach­fol­ge: Im August will das Bun­des­ka­bi­nett einen Gesetz­ent­wurf zur Unter­neh­mens­nach­fol­ge beschlie­ßen. Ziel ist es, ab 2007 die Erb­schaft­steu­er auf Betriebs­ver­mö­gen auf 10 Jah­re zu stun­den und für jedes Jahr der Betriebs­fort­füh­rung ein Zehn­tel der Steu­er­schuld zu erlas­sen. Noch ist jedoch nicht sicher, ob die­ser Ent­wurf über­haupt je Geset­zes­kraft erlangt. Mit einer Ver­ab­schie­dung durch Bun­des­tag und Bun­des­rat darf man erst kurz vor Jah­res­en­de rech­nen.

  • Unter­neh­mens­steu­er­re­form: Frü­hes­tens Ende des Jah­res ist hier mit genaue­ren Anga­ben zu den geplan­ten Ände­run­gen zu rech­nen.