Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu

Die von Arbeitnehmern erflogenen Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu — vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Regelung im Betrieb.

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat ent­schie­den, dass die von den Mit­ar­bei­tern erwor­be­nen Bonus­mei­len dem Arbeit­ge­ber zuste­hen. Der Arbeit­ge­ber kann von den Mit­ar­bei­tern ver­lan­gen, dass sie die erwor­be­nen Bonus­mei­len für Geschäfts- und nicht für Pri­vat­rei­sen ein­set­zen. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass eine ent­spre­chen­de Rege­lung im Unter­neh­men besteht, denn der Arbeit­ge­ber kann nicht erwar­ten, dass ein Mit­ar­bei­ter erwor­be­ne Bonus­mei­len frei­wil­lig bei ihm ablie­fert.