Darlehen an Gesellschafter

Ein Darlehen an den Gesellschafter, das nicht wesentlich von banküblichen Konditionen abweicht, führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Gewährt eine GmbH, die stän­dig erheb­li­chen Bedarf an kurz- und mit­tel­fris­ti­gen Anla­ge­mög­lich­kei­ten für ihre flüs­si­gen Mit­tel hat, ihrem beherr­schen­den Gesell­schaf­ter ein abge­si­cher­tes Dar­le­hen in Höhe eines zur Auf­recht­erhal­tung ihrer eigent­li­chen unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit offen­sicht­lich nicht benö­tig­ten Teils ihrer flüs­si­gen Mit­tel, zu einem um 0,7 % über der bank­üb­li­chen Ver­zin­sung ent­spre­chen­der Fest­geld­an­la­gen lie­gen­den Zins­satz, so liegt kei­ne zum Nach­teil der Gesell­schaft unan­ge­mes­sen nied­ri­ge Ver­zin­sung und somit kei­ne ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung an den Gesell­schaf­ter vor.