Insolvenz schadet Erbschaftsteuerbonus
Der Nachversteuerungstatbestand erfasst auch die Auflösung der Kapitalgesellschaft innerhalb der Behaltensfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der Erbschaftsteuerfreibetrag und der verminderte Wertansatz fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erbe innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb die Anteile am Unternehmen ganz oder teilweise veräußert. Darunter fällt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster auch die Auflösung der Gesellschaft innerhalb der Frist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, weil damit die Voraussetzungen für den Wegfall des Freibetrags und des verminderten Wertansatzes erfüllt sind.
Zwar erfolgt die Auflösung der Gesellschaft dabei erzwungenermaßen, jedoch ist es ohne Belang, welche Ursachen oder Motive für die Veräußerung oder Aufgabe vorliegen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es nach der Auflösung keine Gründe mehr gibt, den Betriebsvermögensfreibetrag und den Bewertungsabschlag zu gewähren. Eine Änderung ist hier erst mit der anstehenden Reform des Erbschaftsteuerrechts zu erwarten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform