Insolvenz schadet Erbschaftsteuerbonus

Der Nachversteuerungstatbestand erfasst auch die Auflösung der Kapitalgesellschaft innerhalb der Behaltensfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der Erb­schaft­steu­er­frei­be­trag und der ver­min­der­te Wert­an­satz fal­len mit Wir­kung für die Ver­gan­gen­heit weg, soweit der Erbe inner­halb von fünf Jah­ren nach dem Erwerb die Antei­le am Unter­neh­men ganz oder teil­wei­se ver­äu­ßert. Dar­un­ter fällt nach einer Ent­schei­dung des Finanz­ge­richts Müns­ter auch die Auf­lö­sung der Gesell­schaft inner­halb der Frist durch die Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens, weil damit die Vor­aus­set­zun­gen für den Weg­fall des Frei­be­trags und des ver­min­der­ten Wert­an­sat­zes erfüllt sind.

Zwar erfolgt die Auf­lö­sung der Gesell­schaft dabei erzwun­ge­ner­ma­ßen, jedoch ist es ohne Belang, wel­che Ursa­chen oder Moti­ve für die Ver­äu­ße­rung oder Auf­ga­be vor­lie­gen. Außer­dem ist zu berück­sich­ti­gen, dass es nach der Auf­lö­sung kei­ne Grün­de mehr gibt, den Betriebs­ver­mö­gens­frei­be­trag und den Bewer­tungs­ab­schlag zu gewäh­ren. Eine Ände­rung ist hier erst mit der anste­hen­den Reform des Erb­schaft­steu­er­rechts zu erwar­ten.