Preisnachlässe innerhalb einer Leistungskette

Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage dieses Unternehmers.

Nach der Auf­fas­sung des Bun­des­fi­nanz­hofs ver­min­dert sich für den ers­ten Unter­neh­mer in einer Leis­tungs­ket­te die Bemes­sungs­grund­la­ge für den Umsatz an sei­nen Abneh­mer der nächs­ten Stu­fe, wenn er dem End­ver­brau­cher einen Teil des von die­sem gezahl­ten Leis­tungs­ent­gelts erstat­tet oder ihm einen Preis­nach­lass gewährt. Ent­spre­chend hat der ers­te Unter­neh­mer den für sei­nen Umsatz geschul­de­ten Steu­er­be­trag zu berich­ti­gen.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bei sei­ner Ent­schei­dung die Grund­sät­ze der Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) berück­sich­tigt, sodass aus allen Umsatz­ge­schäf­ten von der Her­stel­lung bis zum End­ver­brau­cher nur die Umsatz­steu­er zuflie­ßen darf, die der End­ver­brau­cher letzt­lich tat­säch­lich auf­wen­det. Der Umsatz bei Lie­fe­run­gen und sons­ti­gen Leis­tun­gen wird nach dem Ent­gelt bemes­sen. Ent­gelt ist dabei alles, was der Leis­tungs­emp­fän­ger auf­wen­det, um die Leis­tung zu erhal­ten — abzüg­lich der Umsatz­steu­er.

Hat sich die Bemes­sungs­grund­la­ge für einen steu­er­pflich­ti­gen Umsatz geän­dert, so haben der Unter­neh­mer, der die­sen Umsatz aus­ge­führt hat, den dafür geschul­de­ten Steu­er­be­trag und der Unter­neh­mer, an den die­ser Umsatz aus­ge­führt wor­den ist, den dafür in Anspruch genom­me­nen Vor­steu­er­ab­zug ent­spre­chend zu berich­ti­gen.

Das Ent­gelt ver­min­dert sich auch um sol­che Preis­nach­läs­se, die ein in der Leis­tungs­ket­te betei­lig­ter Unter­neh­mer direkt dem End­ver­brau­cher gewährt — zum Bei­spiel über Gut­schei­ne oder Treue­ak­tio­nen. Die­se Inter­pre­ta­ti­on des Begrif­fes “Ent­gelt” folgt aus dem mate­ri­el­len Cha­rak­ter der Umsatz­steu­er als End­ver­brauchs­steu­er. Sie darf daher nicht höher sein als der in dem Gesamt­be­trag ent­hal­te­ne Umsatz­steu­er­be­trag, den der End­ver­brau­cher letzt­lich auf­wen­det.