Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst

Wenn Sie keine neuen Freistellungsaufträge für das kommende Jahr stellen, werden die bisherigen Aufträge automatisch mit 56,37 % ihres bisherigen Freistellungsbetrages berücksichtigt.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat am 4. August 2006 einen Erlass her­aus­ge­ge­ben, der sich mit der Ände­rung der Frei­stel­lungs­auf­trä­ge auf­grund des Steu­er­än­de­rungs­ge­set­zes 2007 befasst. Die Ände­rung ergibt sich durch die Sen­kung der Spa­rer­frei­be­trä­ge von der­zeit 1.370 Euro (2.740 Euro bei Zusam­men­ver­an­la­gung) auf 750 / 1.500 Euro. Unter Berück­sich­ti­gung des Wer­bungs­kos­ten-Pausch­be­tra­ges kön­nen daher ab dem 1. Janu­ar 2007 nur noch höchs­tens 801 / 1.602 Euro vom Kapi­tal­ertrag­steu­er­ab­zug frei­ge­stellt wer­den. Für bestehen­de Frei­stel­lungs­auf­trä­ge gilt, dass der Frei­stel­lungs­be­trag für Erträ­ge, die nach dem 31. Dezem­ber 2006 zuflie­ßen, nur zu 56,37 % des Volu­mens des erteil­ten Frei­stel­lungs­auf­trags berück­sich­tigt wird. Wer eine ande­re Auf­tei­lung wünscht, muss einen Antrag nach neu­em Mus­ter stel­len.