Koalitionspläne für die Unternehmenssteuerreform

Nach wie vor ist ungewiss, welchen Weg die Große Koalition bei der Unternehmenssteuerreform einschlagen wird, allerdings ist die mögliche Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer heftig umstritten.

Zu den aus­ste­hen­den Geset­zes­vor­ha­ben gehört eine Unter­neh­mens­steu­er­re­form. Ein­be­hal­te­ne Gewin­ne wer­den in Deutsch­land im inter­na­tio­na­len Ver­gleich zu hoch besteu­ert. Die The­sau­rie­rungs­be­las­tung beträgt bei einem durch­schnitt­li­chen Gewer­be­steu­er­he­be­satz von 400 Pro­zent mehr als 38 Pro­zent. Dies ist im Welt­ver­gleich der dritt­höchs­te Belas­tungs­satz. In den Bal­lungs­zen­tren mit ihren noch höhe­ren Gewer­be­steu­er­he­be­sät­zen über­steigt die Steu­er­be­las­tung 40 %.

Daher lau­ten die Reform­vor­schlä­ge dahin­ge­hend, dass der Kör­per­schaft­steu­er­satz auf 15 % und die gewer­be­steu­er­li­chen Mess­be­trä­ge von 5 % auf 4 % gesenkt wer­den. Die damit ver­bun­de­nen Steu­er­aus­fäl­le sol­len aber dadurch aus­ge­gli­chen wer­den, dass Zins­zah­lun­gen bei der Gewer­be­steu­er in vol­ler Höhe steu­er­pflich­tig sind. Wenn kei­ne ent­spre­chen­den Gewin­ne erzielt wer­den, müss­te die Gewer­be­steu­er aus der Sub­stanz des Betrie­bes gezahlt wer­den. Die Zeche müss­ten die mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bezah­len, die weit­ge­hend auf Kre­di­te zur Finan­zie­rung des Unter­neh­mens ange­wie­sen sind.