Dingliches Wohnrecht gegen Grundstücksübertragung

Nach rund 15 Jahren hat die Finanzverwaltung einen Nichtanwendungserlass zum dinglichen Wohnrecht gegen Grundstücksübertragung aufgehoben.

Nach 15 Jah­ren Ableh­nung über­nimmt die Finanz­ver­wal­tung die Auf­fas­sung des Bun­des­fi­nanz­hofs aus dem Jahr 1991, wonach die Über­tra­gung eines Grund­stücks gegen die Ver­pflich­tung, die­ses mit einem Wohn­ge­bäu­de zu bebau­en und dem Ver­äu­ße­rer ein ding­li­ches Wohn­recht an einer Woh­nung zu bestel­len, kei­ne ent­gelt­li­che Über­las­sung des Wohn­rechts, son­dern ein auf die Anschaf­fung des Grund­stücks gerich­te­tes Rechts­ge­schäft dar­stellt. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen hat mit Schrei­ben vom 29. Mai 2006 den Nicht­an­wen­dungs­er­lass vom 5. August 1992 auf­ge­ho­ben.