Frist für Antragsveranlagung
Die Frist für die Antragsveranlagung kommt jetzt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Arbeitnehmer müssen sich zu viel bezahlte Lohnsteuer innerhalb von zwei Jahren über eine Einkommensteuererklärung vom Fiskus zurückholen. Da für andere Steuerzahler nur die siebenjährige Festsetzungsverjährung gilt, hat der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften