Neues Wirtschaftsgut mit gebrauchten Bauteilen
Damit bei Verwendung gebrauchter Bauteile ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts entsteht, muss eine neue Idee zur Erschaffung eines andersartigen Wirtschaftsguts umgesetzt werden.
Bei der Verwendung gebrauchter Teile, deren Wert mehr als 10 % der Kosten des Gesamtprojektes ausmachen, wird ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts nur dann hergestellt, wenn Sie unter Verwirklichung einer neuen Idee ein andersartiges Wirtschaftsgut schaffen. Maßgebend dafür ist die Verkehrsanschauung. Es wird jedoch weder eine patentfähige Erfindung noch eine weltweit neue Idee vorausgesetzt. Es reicht aus, dass Sie auf der Grundlage eines bereits bekannten technischen Verfahrens eine Anlage für die Zwecke Ihres Betriebs entwickelt und errichtet haben, die modernen technischen Anforderungen entspricht und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs stärkt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle