Neues Wirtschaftsgut mit gebrauchten Bauteilen

Damit bei Verwendung gebrauchter Bauteile ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts entsteht, muss eine neue Idee zur Erschaffung eines andersartigen Wirtschaftsguts umgesetzt werden.

Bei der Ver­wen­dung gebrauch­ter Tei­le, deren Wert mehr als 10 % der Kos­ten des Gesamt­pro­jek­tes aus­ma­chen, wird ein neu­es Wirt­schafts­gut im Sin­ne des Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­rechts nur dann her­ge­stellt, wenn Sie unter Ver­wirk­li­chung einer neu­en Idee ein anders­ar­ti­ges Wirt­schafts­gut schaf­fen. Maß­ge­bend dafür ist die Ver­kehrs­an­schau­ung. Es wird jedoch weder eine patent­fä­hi­ge Erfin­dung noch eine welt­weit neue Idee vor­aus­ge­setzt. Es reicht aus, dass Sie auf der Grund­la­ge eines bereits bekann­ten tech­ni­schen Ver­fah­rens eine Anla­ge für die Zwe­cke Ihres Betriebs ent­wi­ckelt und errich­tet haben, die moder­nen tech­ni­schen Anfor­de­run­gen ent­spricht und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit Ihres Betriebs stärkt.