Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Schon zum 1. Januar 2007 soll das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge in Kraft treten.

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 25. Okto­ber 2006 den Ent­wurf eines Geset­zes zur steu­er­li­chen Erleich­te­rung der Unter­neh­mens­nach­fol­ge (UntErlG) beschlos­sen. Mit dem Geset­zes­ent­wurf will die Bun­des­re­gie­rung die in der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung vom 11. Novem­ber 2005 vor­ge­se­he­nen Erleich­te­run­gen zur Erhal­tung von Unter­neh­mens­ver­mö­gen im Erb­fall umset­zen. Betrie­be sol­len nicht wei­ter zer­schla­gen wer­den, nur um die Erb­schaft­steu­er auf­zu­brin­gen.

Bereits ab dem 1. Janu­ar 2007 soll die auf pro­duk­tiv ein­ge­setz­tes Ver­mö­gen ent­fal­len­de Erb­schaft- oder Schen­kungsteu­er über einen Zeit­raum von 10 Jah­ren zins­los gestun­det wer­den. Für jedes Jahr der Betriebs­fort­füh­rung wür­de ein Zehn­tel der Steu­er erlas­sen wer­den. Ent­schei­den­des Kri­te­ri­um für die Steu­er­stun­dung und den Steu­er­erlass ist die Erhal­tung von Arbeits­plät­zen. Die Betriebs­fort­füh­rung wird nach dem Gesamt­bild der betrieb­li­chen Ver­hält­nis­se beur­teilt. Außer­dem wird eine neue Frei­gren­ze für Betriebs­ver­mö­gen in Höhe von 100.000 Euro ein­ge­führt. Damit blei­ben klei­ne Unter­neh­men von der Steu­er frei­ge­stellt.