Beitragsbemessungsgrenzen 2007

Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen an die Lohnentwicklung angepasst.

Wie jedes Jahr stei­gen auch dies­mal zum Jah­res­wech­sel die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung.

  • Wäh­rend die Jah­res­ent­gelt­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung im Wes­ten unver­än­dert bei 63.000 Euro (5.250 Euro monat­lich) bleibt, steigt sie im Osten um 1.800 Euro auf 54.600 Euro (4.550 Euro monat­lich).

  • Auch in der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung bleibt die Jah­res­ent­gelt­gren­ze im Wes­ten unver­än­dert bei 77.400 Euro (6.450 Euro monat­lich) und steigt im Osten um 1.800 Euro auf 66.600 Euro (5.550 Euro monat­lich).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt und bleibt bei 42.750 Euro (3.562,50 Euro monat­lich). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt aller­dings 4.950 Euro höher bei 47.700 Euro im Jahr (3.975,00 Euro monat­lich).