Geldwerter Vorteil aus Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen zu Marktkonditionen ist kein geldwerter Vorteil.

Gewäh­ren Sie Ihrem Arbeit­neh­mer ein Dar­le­hen zu einem markt­üb­li­chen Zins­satz, erlangt die­ser kei­nen lohn­steu­er­lich zu erfas­sen­den Vor­teil, da der Arbeit­neh­mer mit der Kapi­tal­nut­zung nicht mehr als das erhält, was er für das­sel­be Ent­gelt, also die glei­chen Zin­sen, auch von Drit­ten hät­te erlan­gen kön­nen. Ohne Vor­teil fehlt es jedoch an einer objek­ti­ven Berei­che­rung des Arbeit­neh­mers. Für die Fra­ge der Markt­üb­lich­keit ist auf den Zins­satz für ver­gleich­ba­re Dar­le­hen abzu­stel­len, die Ban­ken ihren Kun­den gewäh­ren.