Real Estate Investment Trust-Gesetz (REIT-Gesetz)

Für 2007 ist die Einführung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften vorgesehen.

Die Bun­des­re­gie­rung hat nach lan­ger Dis­kus­si­on am 2. Novem­ber 2006 den Ent­wurf eines Geset­zes zur Schaf­fung deut­scher Immo­bi­li­en-Akti­en­ge­sell­schaf­tern mit bör­sen­no­tier­ten Antei­len (Real Esta­te Invest­ment Trust-Gesetz) vor­ge­legt. Das Gesetz sieht die Ein­füh­rung des Ger­man Real Esta­te Invest­ment Trust (G-REIT) vor, der sich aus­schließ­lich mit dem Erwerb, der Ver­wal­tung und dem Ver­kauf von Immo­bi­li­en­ver­mö­gen beschäf­tigt. Der G-REIT wäre von der Kör­per­schaft- und Gewer­be­steu­er befreit — bei der Ver­pflich­tung, 90 % sei­nes Gewinns aus­zu­keh­ren. Die Gewinn­aus­schüt­tun­gen bei den Anteils­eig­nern wären wie­der­um voll steu­er­pflich­tig. Mit einer Ver­kün­dung des Geset­zes ist frü­hes­tens im April 2007 zu rech­nen.